LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BILDMATERIAL
I. GELTUNGSBEREICH
1. Nachfolgende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht individuelle Abmachungen getroffen wurden. Wer eine Abweichung geltend macht, ist hierfür beweispflichtig. Als Bildmaterial gelten Fotografien, Illustrationen, Karikaturen, Infografiken, Filme/Videos und alle andere Formen von Bildern unabhängig vom Bildträger (digitale Daten, Foto- und Normalpapier, Zelluloid (Film), etc.)
II. ALLGEMEINES
2. Die Lieferung von Bildmaterial zur Ansicht und Auswahl erfolgt auf Rechnung des Bestellers und enthält noch keine Zustimmung zur Veröffentlichung, Bearbeitung oder anderweitigen Nutzung. Die Nutzung des Bildes bedarf der ausdrücklichen Freigabe durch den Fotografen.
3. Alle Bilder werden ausschliesslich gemäss den Lizenzbestimmungen der Bildanbieter zur Verfügung gestellt und dürfen nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden.
4. Zugestelltes Bildmaterial gilt als vereinbarungsgemäss akzeptiert, sofern der Besteller nicht innert drei Arbeitstagen beim Bildanbieter widerspricht.
5. Analoges Bildmaterial (Dias, Fotos, etc.) ist nach der Nutzung an Patrik Walde Fotografie zurückzusenden.
Lizenzpflichtiges digitales Bildmaterial ist nach der Verwendung von allen Datenträgern zu löschen.
Lizenzfreies oder Royalty Free Bildmaterial darf auf Datenträger gespeichert werden. Die Speicherung
in Netzwerken unterliegt jedoch meist zusätzlichen Bedingungen und der Bildanbieter ist vorab zu konsultieren.
III. NUTZUNG / HONORIERUNG.
6. Jede Art der Reproduktion oder Nutzung bedarf der Zustimmung des Bildanbieters. Dies gilt insbesondere
für das Scannen, die Bearbeitung, Archivierung und elektronische Speicherung und andere Arten der
Aufbewahrung. Mit Ausnahme des vereinbarten Zwecks bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrecht, andere Immaterialgüterrechte, Eigentum) beim Bildanbieter.
7. Jede Verwendung des Bildmaterials ist honorierungspflichtig. Dies gilt auch für die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Fotografien sowie für Layout und Präsentationszwecke. Das Abzeichnungsrecht entspricht dem vollen Bildhonorar. Die Honorierungspflicht gilt auch, wenn aus dem Bildmaterial oder Ausschnitten davon durch Bearbeitung ein neues Werk entstanden ist. Dies gilt ebenfalls für die Reproduktion von autorisiert auf Datenbanken oder anderen elektronischen Datenträgern
gespeichertem Bildmaterial.
8. Honorarvereinbarungen gelten für lizenzpflichtiges Bildmaterial ohne anderweitige Abmachungen für die einmalige Publikation und den vereinbarten Zweck. Jede weitere Nutzung (Neuauflage, Lizenzausgabe, Nutzung im Internet oder Intranet, Eigenwerbung etc.) bedarf einer erneuten Zustimmung und der Freigabe durch PATRIK WALDE FOTOGRAFIE. Ist nichts anderes vereinbart, gelten die nachfolgenden Preisempfehlungen.
9. Bildrecherchen im Auftrag des Bestellers werden mit Fr. 70.– pro Thema berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Pro zusätzliches Thema gilt eine Pauschale von Fr. 30.–. Grössere Recherchen oder besondere Aufträge werden nach Aufwand mit einem Stundenansatz von Fr. 170.– berechnet.
10. Rechnungsumschreibung auf nachträglichen Wunsch des Kunden wird mit Fr. 20.– berechnet.
11. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen dreissig Tage nach Zustellung zur Zahlung fällig.
12. Eine Weitergabe an Dritte oder unberechtigte Reproduktion des Bildmaterials durch den Besteller ohne
Zustimmung des Bildanbieters ist nicht gestattet, auch nicht für Lizenzausgaben. Bei unberechtigter Reproduktion oder Weitergabe an einen Dritten ist zusätzlich zum Honorar ein Zuschlag von Fr. 1000.– geschuldet.
IV. PERSÖNLICHKEITSRECHTE / HAFTUNG.
13. Bei Personenbildnissen ist der Besteller verpflichtet, vor der Nutzung die Zustimmung der abgebildeten
Personen einzuholen. Der Bildanbieter haftet in keinem Fall für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. Soweit Bilder mit dem Vermerk «model released» versehen sind, hat der Fotograf die Zustimmung zur Nutzung eingeholt.
14. Der Bildanbieter haftet auch in keinem anderen Fall für die Verletzung von immateriellen oder materiellen Rechten Dritter durch die Publikation eines Bildes.
15. Einschränkungen der Nutzung, welche der Bildanbieter dem Besteller mitteilt, sind einzuhalten. Für deren Verletzung haftet der Besteller.
16. Die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bildmaterial ist verboten. Die Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig.
17. Bei Bestellung und Rechnungsstellung an einen Dritten haftet der Besteller für die Forderung des Bildanbieters solidarisch.
V. BILDQUELLENNACHWEIS
18. Ohne andere Vereinbarung ist jede Publikation mit dem Urhebernachweis „Patrik Walde“ zu versehen.
VI. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT.
19. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Brugg, AG.
20. Auch bei Lieferungen ins Ausland gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.